Fördermittel zur
unternehmerischen
Zukunftsgestaltung
Wir generieren Fördermittel für Zukunftsinvestitionen
In der heutigen wettbewerbsintensiven Geschäftsumgebung sind Fördermittel eine bedeutende und planbare Ressource für Unternehmen, um Innovationen voranzubringen und die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Wir verstehen Fördermittel dabei als Honorierung unternehmerischer Investitionen in die eigene Zukunftsfähigkeit.
bFuture GmbH
Strategische Unternehmerberatung
Wir von bFuture generieren Ihre unternehmerische Honorierung für herausragende Investitionen in Entwicklung, Forschung und innovative Technologien. Von der Antragstellung bis zur Auszahlung begleiten wir Sie für eine erfolgreiche Zukunftsförderung.
Mit einem erfahrenen Team und einem Netzwerk aus
Steuerberater*innen, Betriebswirt*innen
und Ingenieur*innen generieren wir Fördermittel für Ihre Zukunftsinvestitionen.
Wir analysieren Ihre individuellen Förderungsmöglichkeiten für die Bereiche Forschung- und Entwicklung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit (Klimaschutz).
Unser interdisziplinäres Team ist darauf spezialisiert, Sie bei der Maximierung von Fördermöglichkeiten zu unterstützen und garantiert Ihnen bestmögliche Erfolgsaussichten durch eine professionelle Antragstellung.
Wir begleiten Sie von der Identifizierung geeigneter Förderprojekte und/oder -Investitionen, über die Beantragung und Abwicklung bis hin zur finalen Auszahlung Ihrer Fördermittel.
Wir arbeiten für Sie wie gewohnt – verlässlich, nah, in engster Abstimmung.
Investieren Sie bezuschusst
in die Weiterentwicklung
Ihres Unternehmens
Mit der Forschungszulage steuerliche Förderung für Ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten generieren.
Der Forschungszulage liegt ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung zugrunde. Diese soll den Investitionsstandort Deutschland stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anregen.
Auch Sie entwickeln Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren stetig weiter? Dann stellen sich für Sie die folgenden Fragen?
Erfüllen auch meine Investitionen in die Weiterentwicklung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen die Kriterien zur Generierung der Forschungszulage?
Wie gestalte ich eine erfolgsversprechende und zielorientierte Antragsstellung und -abwicklung?
Wir liefern Antworten und Lösungen
Unser Leistungsangebot
zu Ihrer Forschungszulage
Für eine erfolgreiche Beantragung und maximale Nutzung der Forschungszulage für Ihr Unternehmen.
Modul 1
Sondierungs-Workshop und Projektidentifizierung
- Informationen zur Forschungszulage
- Entwicklung einer Förderungs-Strategie
- Projektidentifizierung
- Bewertung der Förderfähigkeit einzelner Projekte
- Vornahme einer ersten Kalkulation der förderfähigen Gesamtkosten
Modul 2
Antragserstellung zur Bescheinigung der Forschungszulage bei der Bescheinigungsstelle
- Beschreibung der FuE-Projekte im Sinne der Förderrichtlinie
- Erfassung der förderfähigen Aufwendungen
- Erstellung einer Projektkostenkalkulation
- Erstellung des vollumfänglichen Antrags für die Bescheinigungstestelle
- Bearbeitung von Rückfragen seitens der Bewilligungsstelle
- Management des gesamten Antragsverfahrens
Modul 3
Antragstellung zur Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt
*Dieses Modul wird in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Wortmann & Partner angeboten.
- Vornahme der finalen Festsetzung der Zulagenhöhe beim zuständigen Finanzamt
- Erstellung der erforderlichen Dokumentationen
- Steuerliche Beratung zur Ausgestaltung der Veranlagung der Forschungszulage
- Management des gesamten Festsetzungsverfahrens
Für das Morgen wachsen
Die Forschungszulage für die Vergangenheit
Das Förderungsinstrument der Forschungszulage lässt sich auch rückwirkend für alle Forschungs- und Entwicklungsprojekte bis ins Jahr 2021 zurück beantragen (Stand 2025). Eine Besonderheit, welche im besten Fall Förderungen für fünf Wirtschaftsjahre ermöglicht. Schauen Sie jetzt mit uns in Ihre FuE-Vergangenheit.
Die Forschungszulage für die Zukunft
Treiben Sie durch die gezielte Nutzung der unbefristeten Forschungszulage Ihre Innovationsprojekte voran. Die Forschungszulage als Instrument der Förderung trägt dazu bei, planbare Zuwendungen in Entscheidungsprozesse für und gegen Zukunftsinvestitionen einfließen zu lassen. Schauen Sie jetzt mit uns in Ihre FuE-Zukunft.
Was ist die Forschungszulage?
- Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulage) in Kraft getreten.
- Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren.
- Die Forschungszulage ist ein dauerhaftes (unbefristetes) Instrument zur Förderung von Forschung und Entwicklung.
- Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Forschungszulage. Bei Vorliegen der notwendigen Förderungsvoraussetzungen sowie inhaltlich und formell sachgemäßer Antragstellung.
Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?
- Um Zugang zur Forschungszulage zu erhalten, muss das Unternehmen
- in Deutschland ansässig sein,
- steuerpflichtig sein und
- sich nicht in Schwierigkeiten (EU-Definition) befinden.
- Die begünstigten Projekte müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um förderfähig zu sein. Es gelten die Kriterien:
- Neuartigkeit
- Risiko
- Planmäßigkeit
Welche Projekte könnten gefördert werden?
- Entwicklung und Optimierung von Maschinen, Komponenten, Verfahren, Materialien und Produkten
- Entwicklung neuer, vollständig digitaler Dienstleistungen (Prozesse)
- Entwurf, Konstruktion und Erprobung von Prototypen, Werkzeugeinrichtungen und Industrial Engineering bei erstmaliger Verwendung von Komponenten
- Entwicklung innovativer Methoden zur Effizienzsteigerung (Energie, Material, Kosten)
- Entwicklung und Betrieb von Versuchsanlagen zur Datensammlung für Forschungs- und Entwicklungszwecke
Softwareentwicklung
Wie wird die Fördersumme bemessen?
- Zunächst gilt es, eine Bemessungsgrundlage zu bilden, welche sämtliche förderfähigen Kosten beinhaltet und zur Berechnung der Fördersumme herangezogen wird:
- Zur Bemessungsgrundlage werden folgende Kosten hinzugezogen:
- Alle eigenbetrieblichen Arbeitslöhne der Beschäftigten.
- Kosten der Auftragsforschung (davon 60% förderfähig).
- Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt 4 Mio. EUR pro Jahr.
- Die Fördersumme berechnet sich anhand der Förderquote und der Bemessungsgrundlage.
- Forschungszulage = 25 % der Summe der förderfähigen Aufwendungen bei Arbeitslöhnen.
- Die Kosten der Auftragsforschung sind zu 15 % förderfähig.
- Die maximale Forschungszulage beträgt 1 Mio. EUR pro Jahr.
Wie läuft der Betragungsprozess?
Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig. Es unterteilt sich in die Beantragung der FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und den sich anschließenden Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt.
Wann ist die Antragstellung möglich?
Unternehmen können die Bescheinigung für alle FuE-Vorhaben beantragen, die nach dem 01.01.2021 begonnen wurden oder für die der Auftrag nach dem 01.01.2021 erteilt worden ist. Die Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle ist jederzeit möglich. Der Antrag auf Bescheinigung für FuE-Vorhaben kann vor, während oder nach der Durchführung eines FuE-Vorhabens gestellt werden.
Gibt es eine Frist, bis wann ein Antrag auf Forschungszulage für bereits vergangene Projekte spätestens zu stellen ist?
Der Antrag auf Forschungszulage kann innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Jahres, für das der Anspruch auf die Forschungszulage entstanden ist, gestellt werden. Die Bescheinigung sollte jedoch in jedem Fall vor einer Antragstellung beim Finanzamt beantragt werden. Denn ohne die Bescheinigung wird der Antrag auf Forschungszulage vom Finanzamt nicht bearbeitet. Beispiel: Im Jahr 2025 müssen Projekte für das Jahr 2021 beantragt worden sein.
Als vorausdenkende Partner Ihres unternehmerischen Wirkens berücksichtigen und analysieren wir Ihre gesamtheitliche Situation, sodass wir mögliche Förderungsansätze identifizieren und eine erfolgreiche Zuwendungsgenerierung anstreben können. Starten Sie jetzt und seien Sie Profiteur der staatlichen Honorierung von Zukunftsinvestitionen.
Jetzt beraten lassenUnsere Ansprechpartner*innen setzen sich
mit voller Begeisterung für Sie ein.

David Severins
Ihr Berater
Projektleiter
Fon +49 5242 9288-0
david.severins@bfuture-beratung.de
